Zoll und Freimengen
Zoll
Andorra hat zwei Grenzübergänge: Pas de la Casa auf der französischen Seite und La Farga de Moles auf der spanischen Seite. Beide Grenzen sind 24 Stunden am Tag geöffnet (www.duana.ad).
Erforderliche Dokumente:
- Einwohner von EU-Ländern: Nationaler Personalausweis
- Andere Personen: Reisepass oder gleichwertiges
Freimengen
Wenn Sie in Andorra einkaufen, müssen Sie die Zollabgaben beachten. Die Produkte, die Sie ausführen dürfen, sind bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei. Wenn Sie eine bestimmte Summe überschreiten, müssen Sie dies angeben.
Landwirtschaftliche Erzeugnisse
- Kaffee: 1000 g Kaffee oder 400 g Extrakte
- Tee: 200 g Tee oder 80 g Extrakte
- Alkohol (*): 1,5 L Likör mit mehr als 22 Prozent oder 3 L Likör
oder Aperitif mit weniger als 22 Prozent oder Schaumwein bzw. 5 L Tafelwein - Tabak (*): 300 Zigaretten oder 150 Zigarillos (mit einem Stückgewicht von weniger als 3 g)
oder 75 Zigarren (mit einem Stückgewicht von mehr als 3 g) oder 400 g Pfeifentabak
Wenn Sie in Andorra einkaufen, müssen Sie die Zollabgaben beachten. Die Produkte, die Sie ausführen dürfen, sind bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei. Wenn Sie eine bestimmte Summe überschreiten, müssen Sie dies angeben - pdf.
Wenn Sie in ein Land der Europäischen Union reisen, dürfen Sie die betreffenden Mengen der in Andorra gekauften Produkte, die in der Tabelle auf dieser Seite stehen, ohne zusätzliche Kosten mitnehmen.
Alle Produkte, welche die in der Tabelle angegebenen Grenzwerte überschreiten, sind beim Zoll anzugeben. Die Freimengen dürfen nicht in Bezug auf den Wert zusammengerechnet werden, weder hinsichtlich der Reisenden noch in Bezug auf Landbau- und Industrieprodukte.
Alkohol, Tabak, Kaffee, Parfüm und Eau de Toilette sind Produkte, deren Menge begrenzt ist, ohne dass dabei der Wert berücksichtigt wird. Für andere Produkte, wie z. B. Milch, Butter, Käse, Zucker und Süßigkeiten wird der Wert durchaus berücksichtigt.
Es ist nicht erforderlich, Produkte, die unter diesen Grenzwerten bleiben, beim EU-Zoll anzugeben, wenn diese für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind. Die erlaubten Mengen können auch je nach Alter des Reisenden variieren.
Schließlich können Sie sich auch in einem Büro des EU-Zolls über spezifische, eventuell geltende Beschränkungen in Bezug auf Tier- oder Pflanzenprodukte, lebende Tiere, vom Aussterben bedrohte Arten, Arzneimittel, Waffen und Munition, Kunstgegenstände und Sammlerobjekte, Valuta, Gold und Zahlungsmittel informieren.
