Zoll und der Identität
Zoll
Andorra hat zwei Grenzübergänge: Pas de la Casa auf der französischen Seite und La Farga de Moles auf der spanischen Seite. Beide Grenzen sind 24 Stunden am Tag geöffnet (www.duana.ad).
Erforderliche Dokumente:
- Einwohner von EU-Ländern: Nationaler Personalausweis
- Andere Personen: Reisepass oder gleichwertiges
Wenn Sie volljährig sind, reicht ein gültiger Reisepass oder ein gültiger Personalausweis.
Minderjährige in Begleitung ihrer Eltern müssen folgende Dokumente besitzen:
- entweder einen gültigen Reisepass
- oder einen gültigen Personalausweis
- oder sie müssen im Reisepass eines der Elternteile vermerkt sein.
Minderjährige ohne Begleitung müssen folgende Dokumente vorlegen:
- eine Genehmigung, das Heimatland verlassen zu dürfen (im Rathaus abzuholen)
- und einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis.
Wenn Sie mit Haustieren reisen, müssen Sie einen vor Kurzem ausgestellten Gesundheits- und Impfschein bei sich führen.
In Andorra ist kein Visum erforderlich, für KEINE EINZIGE Nationalität. Da Sie jedoch über Spanien oder Frankreich reisen müssen, um nach Andorra zu gelangen, dürfen Einwohner von Ländern, die nicht zum Schengengebiet gehören, nicht vergessen, dass sie für die Schengenstaaten bei der Ein- und Ausreise ein Visum benötigen.
Freistellung von Abgaben für Reisende: www.duana.ad.
Freimengen
Wenn Sie in Andorra einkaufen, müssen Sie die Zollabgaben beachten. Die Produkte, die Sie ausführen dürfen, sind bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei. Wenn Sie eine bestimmte Summe überschreiten, müssen Sie dies angeben - Zollgrenzen und geschaeftsoeffnungszeiten .
Wenn Sie in ein Land der Europäischen Union reisen, dürfen Sie die betreffenden Mengen der in Andorra gekauften Produkte, die in der Tabelle auf dieser Seite stehen, ohne zusätzliche Kosten mitnehmen.
Alle Produkte, welche die in der Tabelle angegebenen Grenzwerte überschreiten, sind beim Zoll anzugeben. Die Freimengen dürfen nicht in Bezug auf den Wert zusammengerechnet werden, weder hinsichtlich der Reisenden noch in Bezug auf Landbau- und Industrieprodukte.
Alkohol, Tabak, Kaffee, Parfüm und Eau de Toilette sind Produkte, deren Menge begrenzt ist, ohne dass dabei der Wert berücksichtigt wird. Für andere Produkte, wie z. B. Milch, Butter, Käse, Zucker und Süßigkeiten wird der Wert durchaus berücksichtigt.
Es ist nicht erforderlich, Produkte, die unter diesen Grenzwerten bleiben, beim EU-Zoll anzugeben, wenn diese für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind. Die erlaubten Mengen können auch je nach Alter des Reisenden variieren.
Schließlich können Sie sich auch in einem Büro des EU-Zolls über spezifische, eventuell geltende Beschränkungen in Bezug auf Tier- oder Pflanzenprodukte, lebende Tiere, vom Aussterben bedrohte Arten, Arzneimittel, Waffen und Munition, Kunstgegenstände und Sammlerobjekte, Valuta, Gold und Zahlungsmittel informieren.